ENTSORGUNG VON BATTERIEN

Entsorgung von Batterien

Entsorgung von Batterien

Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz)

Informationen zum Batteriegesetz

Die nachstehenden Hinweise richten sich an Personen, die Batterien verwenden und diese nicht mehr in der von ihnen erhaltenen Form weiterveräußern (Endverbraucher):

1. Kostenlose Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Als Händler von Batterien sind wir verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen (ausgenommen Produkte mit fest eingebauten Altbatterien), wobei unsere Rücknahmepflicht auf Altbatterien des Typs beschränkt ist, den wir als neue Batterien im Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, die Endverbraucher üblicherweise entsorgen. Sie können Altbatterien daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt kostenlos an unser Versandlager unter folgender Adresse abgeben:

NZG Nürnberger Zinkdruckguss-Modelle GmbH
Geschäftsführer: Frau Inge Ludwig, Herr Michael Ludwig, Herr Mark Ludwig
Sigmundstraße 147 90431 Nürnberg
DEUTSCHLAND

2. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne (siehe unten) gekennzeichnet.

Mit Schadstoffen belastete Batterien sind mit chemischen Symbolen gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei enthalten, findet sich die chemische Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffs unter dem Mülltonnensymbol – "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber. Diese Informationen können Sie auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachlesen.