Hinweise zur Entsorgung alter Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz)
Informationen zum Batteriegesetz
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Personen, die Batterien/Akkus verwenden und diese in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterverkaufen (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Als Vertreiber von Batterien sind wir verpflichtet, Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit eingebauten Altbatterien) zurückzunehmen, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder führen sowie auf die Menge, die üblicherweise als Endverbraucher entsorgt wird. Sie können Altbatterien daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt in unserem Versandlager unter folgender Adresse unentgeltlich abgeben:
NZG Nürnberger Zinkdruckguss-Modelle GmbH
Geschäftsführer: Frau Inge Ludwig, Herr Michael Ludwig, Herr Mark Ludwig Sigmundstraße 147 90431 Nürnberg
DEUTSCHLAND
2. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (siehe unten) gekennzeichnet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei enthalten, finden Sie unter dem Mülltonnensymbol die chemische Bezeichnung des jeweils verwendeten Schadstoffes – „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Angaben auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.