Allgemeine Gewinnspielbedingungen
Teilnahmebedingungen für das Instagram-Gewinnspiel der NZG Modelle GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an allen von der NZG Nürnberger Zinkdruckguss-Modelle Gmbh (NZG Modelle Gmbh), Sigmundstraße 147, D-90431 Nürnberg (nachfolgend„Veranstalterin“) veranstalteten Gewinnspielen. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.
2. Veranstalter
Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die NZG Modelle GmbH und steht in keiner Verbindung zu Instagram.
3. Teilnahmeberechtigung
3.1. Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Minderjährige sind, vorbe- haltlich einschlägiger rechtlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt, wenn die Veranstalterin dies in den Besonderen Teilnahmebedingungen zulässt und der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstalterin (NZG Modelle GmbH), sowie deren Angehörige. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen (im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gestattet. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielsendungen (im Sinne der Ge- winnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet.3.2. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.
3.3. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teil- nehmer bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Um teilzunehmen, müssen die Teilnehmer:- Dem Instagram- und oder Facbook Konto der NZG Modelle GmbH folgen.- Den entsprechenden Gewinnspielbeitrag liken.- Den Beitrag in ihrer Story teilen.
5 Teilnahmewege
5.1. Die Veranstalterin bietet für die Teilnahme an Gewinnspielen grundsätzlich die nachstehenden Teilnahmewege an. Die verfügbaren Teilnahmewege werden in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen stets angegeben. Über die verfüg- baren Teilnahmewege für ein Gewinnspiel entscheidet die Veranstalterin im eige- nen Ermessen.
5.2. Gewinnspielteilnahme per Social-Media-Plattform: Eine Teilnahme an einem von der Veranstalterin auf einem Social-Media-Kanal der Veranstalterin veranstal- teten Gewinnspiel (nachfolgend „Social-Media-Gewinnspiel“) kann nur über das Internet erfolgen und setzt die Registrierung des Teilnehmers in dem jeweiligen Sozialen Netzwerk (z.B. Facebook oder Instagram) voraus, auf dem das Social-Me- dia-Gewinnspiel stattfindet. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Gewinnspielteilnahme per Social-Media- Plattform unentgeltlich; die Teilnehmer müssen lediglich die Kosten tragen, die mit der Teilnahme über das Internet verbunden sind (Übermittlungskosten des jewei- ligen Mobilfunk- bzw. Internetproviders). Mit Teilnahme an dem Social-Media-Ge- winnspiel akzeptiert der Teilnehmer auch die geltenden Nutzungsbedingungen des jeweiligen Sozialen Netzwerks. Von der Veranstalterin auf Social-Media-Plattformen (wie z.B. Facebook oder Instagram) veranstaltete Gewinnspiele unterliegen im Ver- hältnis zu dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter der alleinigen Verant- wortung der Veranstalterin, stehen in keiner Verbindung zu diesem und werden in keiner Weise von dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter gesponsert, un- terstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare und Beschwerden in Ver- bindung mit einem Social-Media-Gewinnspiel der Veranstalterin sind nicht an den jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter zu richten, sondern direkt an die Veran- stalterin. Die Teilnehmer erkennen mit Teilnahme an dem Social-Media-Gewinnspiel an, dass sie keine Ansprüche gegen den Social-Media-Plattformanbieter erwerben, wenn sie an dem Gewinnspiel teilnehmen.5.3. Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel sind der Name des Teilnehmers sowie weitere persönliche Daten erforderlich, die für die Ermittlung des Gewinners und die Übermittlung eines Gewinns notwendig sind, wie z.B. die Adresse, E-Mail-Adres- se und/oder Telefonnummer.
5.4. Postet der Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme an einem Social-Media-Ge- winnspiel der Veranstalterin einen Social-Media-Beitrag (z. B. Kommentar) erklärt er sich durch das Posten damit einverstanden, dass von dem Social-Media-Kanal der Veranstalterin, auf dem das Gewinnspiel stattfindet, auf das Social-Media-Profil, über das er an dem Gewinnspiel teilgenommen hat, verlinkt wird. Hierdurch wird für alle Besucher des jeweiligen Social-Media-Kanals der Veranstalterin und -je nach Einstellungen der Privatsphäre im Profil des Teilnehmers- die Besucher des Social-Media-Profils des Teilnehmers, erkennbar, dass er an dem jeweiligen Social- Media-Gewinnspiel der Veranstalterin teilgenommen hat. Auch werden der jewei- lige Social-Media-Profilname des Teilnehmers, sowie -je nach Einstellungen der Privatsphäre im Profil des Teilnehmers- weitere Informationen für Dritte sichtbar.5.5. Die Berechtigung zur Teilnahme am Gewinnspiel endet mit Ablauf der jeweili- gen Teilnahmefrist.
6. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss
61. Die Veranstalterin behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers abzubre- chen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durch- führung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin zu.6.2. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnah- mebedingungen oder bei Manipulationsversuchen vom Gewinnspiel auszuschlie- ßen. Gewinne können in solchen Fällen aberkannt und zurückgefordert werden..
7. Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners
7.1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Veranstalterin, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.2. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Ermittlung des Gewinners wie folgt:
7.3 Auslosung: Bei Gewinnspielen, bei denen der Gewinner im Wege der Auslosung ermittelt wird, findet eine auf dem Zufallsprinzip beruhende Auslosung unter allen registrierten Teilnehmern statt, die die in den Besonderen Teilnahmebedingungen und diesen AGB angeführten Voraussetzungen erfüllen. Die Registrierungen kön- nen je nach Gewinnspiel z. B. über Webseiten und Social-Media-Kanäle erfolgen.
7.4. Soweit in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, werden die als Gewinner ermittelten Teilnehmer nach Teilnahmeschluss telefonisch, per E-Mail oder Post benachrichtigt. Liegen der Veranstalterin noch nicht alle für die Gewinnabwicklung erforderlichen persönlichen Daten vor, wer- den die Teilnehmer mit Gewinnbenachrichtigung gebeten, diese mitzuteilen. Im Rahmen eines Social-Media-Gewinnspiels der Veranstalterin erfolgt die Gewinn- benachrichtigung nach Teilnahmeschluss durch Posten eines Gewinnbenachrichti- gungskommentars zu dem jeweiligen ursprünglichen Gewinnspielbeitrag (d.h. dem jeweiligen Kommentar) der als Gewinner ermittelten Teilnehmer; hierbei werden diese aufgefordert, sich per persönlicher Direktnachricht an das jeweilige Social- Media-Profil der Veranstalterin in dem Sozialen Netzwerk, in dem das jeweilige Social-Media Gewinnspiel veranstaltet wird, zu melden und der Veranstalterin ihre für die Gewinnabwicklung erforderlichen persönlichen Daten mitzuteilen. Falls die Veranstalterin die Adresse eines ermittelten Teilnehmers bekannt ist, behält sich die Veranstalterin vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.7.5. Jeder im Sinne der Ziffer 7.4. benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, derVeranstalterin spätestens innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er den Gewinn an-nimmt. Falls die Veranstalterin innerhalb einer Woche keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Veranstalterin behält sich vor, aus den verbliebenen Teilnehmern einen anderen Teilnehmer als Gewinner zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Selbiges gilt, wenn sich ein im Rahmen eines Social-Media-Gewinnspiels oder sonstigen Gewinnspiels der Ver- anstalterin als Gewinner ermittelter Teilnehmer nicht innerhalb einer Woche auf die Aufforderung der Veranstalterin gemäß Ziffer 8.4. bei der Veranstalterin meldet und der Veranstalterin seine für die Gewinnabwicklung erforderlichen Daten mitteilt.Der gemäß Ziffer 8.4. ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatz- ansprüche.
8. Gewinn und Übermittlung des Gewinns
8.1 Zu gewinnen gibt es einen Liebherr R 9600 im Maßstab 1:50. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.
8.2. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von der Veranstalterin angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Ge- winns entstehende (Folge-)Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich in den Besonderen Teil- nahmebedingungen angegeben wurde.8.3. Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenom- men werden (z. B. wegen Zeitablaufs) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
8.4. Die Übermittlung des Gewinns erfolgt grundsätzlich durch die Veranstalterin.
8.5. Der Gewinner wird innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Gewinnspiels per Di- rektnachricht auf Instagram benachrichtigt.Sollte der Gewinner sich innerhalb von 7 Tagen nicht melden, wird ein neuer Ge- winner ermittelt.
9. Haftung
9.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, die eine Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen könnten.
9.2. Die Veranstalterin wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein frü- herer Zeitpunkt ergibt.
10. Datenschutz
10.1. Im Falle eines Gewinns wird der Name des Gewinners veröffentlicht. Die er- hobenen Daten werden nur zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und danach wieder gelöscht.
10.2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer damit einver- standen, dass ihre Daten im Falle eines Gewinns zum Versand des Preises verwen- det werden.
10.3. Zur Durchführung von Gewinnspielen ist es unumgänglich, dass der Teilneh- mer bei der Registrierung für das Gewinnspiel sowie ggf. zusätzlich im Rahmen der Gewinnabwicklung nach personenbezogenen Daten gefragt wird. Personenbezo- gene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung und Alter des Teilnehmers, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt und Gewinne nicht verschickt oder bereitgestellt werden können. Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das auf einem Social-Media-Kanal der Veranstalterin veranstaltet wird, kann auch die Möglichkeit der Teilnahme über den registrierten Social-Media-Kanal des Teilnehmers bestehen.10.4. Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels nicht erforderlich sind, werden nur mit zusätzlicher vorheriger Einwilligung der Teilnehmer erhoben. Eine Einwilligung wird dabei stets auch für teilnehmende Minderjährige über eine(n) Er- ziehungsberechtigte(n) des Minderjährigen eingeholt.
10.5. Die bei der Registrierung sowie ggf. zusätzlich im Rahmen der Gewinnabwick- lung angegebenen Daten verwendet die Veranstalterin nur zum Zweck der Durch- führung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck ggf. an Kooperationspartner, mit der Gewinnspieldurch- führung beauftragte Dienstleister oder mit der Gewinnabwicklung befasste Leis- tungserbringer wie z.B. Versandunternehmen. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Daten nicht für weitere Zwecke der Veranstalterin oder Dritten verwendet. Die Daten werden nach Abwicklung des Gewinnspiels sowie Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.10.6. Die Veranstalterin weist darauf hin, u.U. zu einer Aufzeichnung der bei der Teil- nahme übermittelten persönlichen Daten gesetzlich verpflichtet zu sein. Ebenso ist die Veranstalterin u.U. dazu verpflichtet, diese für einen Zeitraum nach Ablauf des Gewinnspiels zu speichern und ggf. den zuständigen Aufsichtsbehörden offenzu- legen. Die Gewinnspielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Veranstalterin u.U. gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Namen von Gewinnern öffentlich bekannt zu geben. Die Veranstalterin wird dies nach Möglichkeit nur in einer abgekürzten Form tun. Grundsätzlich kann die Veröffentlichung der Gewinnernamen im Radio, Fernse- hen, auf den Social-Media-Kanälen, Webseiten, Events oder in Apps der Veranstal- terin auch erforderlich für die Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels sein. Dies ergibt sich in diesem Fall aus den Besonderen Teilnahmebedingungen des konkreten Gewinnspiels.
10.7. Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von der Veran- stalterin in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten erfolgt für Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und für alle Daten, die mit Einwilligung der Teilneh- mer erhoben werden, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
10.8. Findet die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Bekanntgabe der Gewin- ner über die Social-Media-Kanäle der Veranstalterin statt, wird zudem auf die Da- tenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter verwiesen.
11. Allgemeine Datenschutzhinweise:
Der Teilnehmer hat das Recht, a) Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die von der Ver- anstalterin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen; b) Berichtigung, Löschung oder Einschränkung (Art. 16-18 DSGVO) der Verarbeitung seiner per- sonenbezogenen Daten zu verlangen; c) personenbezogenen Daten, die der Teil- nehmer der Veranstalterin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO). Entsprechende Anfragen kann der Teilnehmer an die oben genannte Adresse der Veranstalterin oder an info@nzg.de richten. Der Teilnehmer hat außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere bei der Behörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder des Firmen- sitzes der Veranstalterin zu beschweren (Art. 77 DSGVO).Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Veranstalterin sind aus der Daten- schutzerklärung auf den Webseiten der Veranstalterin ersichtlich.
12. Sonstiges
12.1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
12.2. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmebedingungen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilneh- mers, zu ändern oder zu korrigieren, insbesondere diese an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
12.3. Für die Durchführung von Gewinnspielen durch die Veranstalterin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Be- schränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, ins- besondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnli- chen Aufenthalt hat, bleiben unberührt12.4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, be-rührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Stand: Oktober 2024Ende der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der NZG ModelleGmbH